Warum die Verwirrung um „Bioengineering“ entsteht
Die meisten Verbraucher:innen denken bei „bioengineerten Lebensmitteln“ automatisch an GVO – doch die Begriffe sind nicht identisch. Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2018/848 eine präzise Definition geschaffen, die sich von der landläufigen Verwendung in den USA unterscheidet. Hauptgrund für Irritationen: In den USA bezeichnet „Bioengineered“ alle gentechnisch veränderten Lebensmittel, während die EU zwischen GVO (ganzheitliche Definition) und Bioengineering (spezifische Verfahren) unterscheidet.
Kernunterschiede im Überblick
| Kriterium | Bioengineering | Traditionelle GVO | Natürliche Zutaten |
|---|---|---|---|
| Definition | Gezielte Genom-Editierung (z.B. CRISPR) ohne fremdes Erbgut | Einfügen fremder Gene aus anderen Arten | Keine molekulare Veränderung |
| EU-Kennzeichnung | Pflicht ab 0,9% Anteil | Pflicht ab 0,9% Anteil | Keine Kennzeichnung |
| Häufige Anwendungen | Pilzresistente Kartoffeln, gesunde Öle | Herbizid-resistente Sojabohnen | Traditionelle Sorten |
| Verbraucherakzeptanz DE | 38% (steigend bei klaren Vorteilen) | 22% (stagnierend) | 76% (hoch) |
Wann Bioengineering wirklich zum Einsatz kommt
In der Praxis finden sich bioingenieurwissenschaftliche Zutaten vor allem dort, wo traditionelle Züchtungsmethoden an Grenzen stoßen:
- Ölverbesserung: Hochstabile Sonnenblumenöle durch geänderte Fettsäurezusammensetzung (z.B. Nuseed Omega-3)
- Pflanzenresistenz: Braunfäule-resistente Kartoffelsorten ohne Pestizideinsatz
- Nährstoffanreicherung: Vitamin-D-reiche Tomaten durch eigene Genaktivierung
Wichtig: Bei Backwaren, Fleischalternativen oder Gewürzen spielen bioengineerte Zutaten keine Rolle – hier dominieren traditionelle GVO wie Soja oder Mais. Die Verwechslungsgefahr entsteht besonders bei verarbeiteten Lebensmitteln mit komplexen Zutatenlisten.
Die 3 häufigsten Fehlannahmen – und warum sie falsch sind
Fehlannahme 1: „Bioengineering = GVO“
Nur etwa 30% der bioengineerten Pflanzen fallen unter die EU-GVO-Definition. Bei CRISPR-bearbeiteten Sorten ohne fremdes Erbgut handelt es sich technisch gesehen nicht um GVO, sondern um Bioengineering – ein entscheidender regulatorischer Unterschied.
Fehlannahme 2: „Bioengineering ist riskanter als GVO“
Studien der EFSA zeigen: Gezielte Genom-Editierung (Bioengineering) birgt oft geringere Risiken als klassische GVO, da keine fremden Gene eingefügt werden. Die Sicherheitsbewertung erfolgt jedoch immer fallweise.
Fehlannahme 3: „Bioengineering-Zutaten sind in Bio-Lebensmitteln erlaubt“
Seit 2022 gilt EU-weit ein komplettes Verbot bioengineerter Zutaten in Bio-Produkten – strenger als bei traditionellen GVO, wo Ausnahmen möglich sind. Das Bio-Siegel garantiert also absolute Freiheit von Bioengineering.
Praxistipps für den Einkauf
So erkennen Sie bioengineerte Zutaten im Supermarkt:
- Achten Sie auf das neue Kennzeichen: Seit 2022 muss „Bioengineering“ oder „Mit Bioengineering hergestellt“ in der Zutatenliste stehen
- Vertrauen Sie nicht dem Bio-Siegel allein: Normale Bio-Produkte sind frei von Bioengineering, aber „Bio“ auf konventionellen Produkten bedeutet nichts
- Seien Sie skeptisch bei „natürlich“-Werbung: Einige Hersteller nutzen Lücken in der Kennzeichnungspflicht für hochverarbeitete Öle
Wann Sie Bioengineering-Zutaten bewusst wählen sollten
Experten der Max-Rubner-Institut empfehlen bioengineerte Zutaten in zwei Szenarien:
- Gesundheitliche Vorteile: Bei Ölen mit optimiertem Fettsäureprofil für Herzkranke
- Nachhaltigkeit: Bei resistenten Sorten, die Pestizideinsatz um >50% reduzieren
Vermeiden sollten Sie sie dagegen bei Grundnahrungsmitteln wie Mehl oder Zucker – hier gibt es keine nachweisbaren Vorteile gegenüber konventionellen oder Bio-Produkten.








Zhejiang Polizei Online, 33010002000092
浙B2-20120091-4