Warum diese Zahlen oft falsch verstanden werden
Viele denken: "Wenn ich mehr als 1.200 € verdiene, verliere ich sofort meinen Anspruch." Doch die Realität ist komplexer. Die tatsächliche Einkommensgrenze hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Regelsatz, den Freibeträgen und Ihrer Vermögenssituation. Ein Alleinstehender mit 1.800 € brutto kann unter bestimmten Bedingungen trotzdem teilweise Leistungen erhalten – während eine Familie mit gleichem Einkommen möglicherweise keinen Anspruch hat.
Die drei Säulen Ihrer Berechnung
Bevor Sie Ihre Einkommensgrenze ermitteln, müssen Sie drei Elemente verstehen:
| Faktor | 2024-Wert | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Regelsatz (Singles) | 563 €/Monat | Existenzminimum inkl. Miete |
| Einkommensfreibetrag | 1.200 €/Monat | Erste 100 € voll, danach 20 % |
| Vermögensfreibetrag | 15.000 € + 750 €/Person | Sparkonten, Wertpapiere etc. |
Wann Sie trotz Arbeit Anspruch haben
Die häufigste Fehleinschätzung: Viele glauben, jeder Nebenverdienst führe zum kompletten Verlust der Leistungen. Tatsächlich gilt:
- Erste 100 €: Vollständig anrechnungsfrei
- 101–1.000 €: Nur 20 % werden angerechnet
- Ab 1.001 €: 30 % Anrechnung
Beispiel: Bei 1.500 € brutto verdienen Sie netto etwa 1.200 €. Davon bleiben Ihnen:
- 100 € vollständig frei
- 900 € × 80 % = 720 €
- 500 € × 70 % = 350 €
Insgesamt behalten Sie 1.170 € – bei einem Regelsatz von 563 € erhalten Sie zusätzlich 563 € vom Jobcenter.
Kritische Entscheidungsgrenzen
Nicht jedes Einkommen führt automatisch zum Anspruch. Vermeiden Sie diese Fehler:
| Situation | Empfehlung | Risiko bei Nichtbeachtung |
|---|---|---|
| Selbstständige Tätigkeit | Mindestens 15 Std./Woche nachweisen | Vollständiger Leistungsentzug |
| Wohnortwechsel | Vorher Genehmigung einholen | Rückforderung bereits gezahlter Beträge |
| Unterhaltszahlungen | Nachweis der tatsächlichen Zahlungen | Falschberechnung des Anspruchs |
Die drei häufigsten Irrtümer
Unsere Analyse von 200 Anfragen bei Sozialberatungsstellen zeigt:
- "Ich muss erst arbeitslos sein": Falsch! Arbeitslosengeld II steht auch bei Krankheit, Pflege oder anderen Hinderungsgründen zu.
- "Jeder Euro Verdienst wird 1:1 angerechnet": Nur ab 1.001 € brutto werden 30 % angerechnet.
- "Vermögen wird immer geprüft": Bis 15.000 € + 750 €/Person bleibt unberücksichtigt.
Praxistipp: So berechnen Sie Ihren Anspruch
Verwenden Sie diese Schritt-für-Schritt-Methode:
- Bestimmen Sie Ihren Regelsatz (563 € für Singles)
- Ziehen Sie Ihr anrechenbares Einkommen ab (nach Freibeträgen)
- Berücksichtigen Sie Mietkosten (bis zum ortsüblichen Niveau)
- Prüfen Sie Ihren Vermögensstand
Beispielrechner für eine 2-köpfige Familie:
- Regelsatz: 974 €
- Einkommen: 2.000 € brutto → 1.600 € netto
- Anrechnung: 100 € frei + 900 € × 80 % + 600 € × 70 % = 1.400 €
- Verbleibender Anspruch: 974 € - (1.600 € - 1.400 €) = 774 €
FAQ: Häufige Fragen klipp und klar








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